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   BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84   

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https://dejure.org/1984,650
BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84 (https://dejure.org/1984,650)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1984 - 4 B 20.84 (https://dejure.org/1984,650)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1984 - 4 B 20.84 (https://dejure.org/1984,650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pumazwinger - Nachbarschaft - Psychische Belastung - Einfügen - Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 647
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84
    Ein Vorhaben, das - wie hier nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts der Pumazwinger - nach der Art der Nutzung den aus der näheren Umgebung abzuleitenden Rahmen überschreitet, fügt sich - ausnahmsweise - nur dann in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es bewältigungsbedürftige Spannungen weder begründet noch vorhandene Spannungen erhöht (Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 63, S. 52 f.).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84
    Ist ein Vorhaben sowohl nach § 34 Abs. 1 BBauG als auch nach § 34 Abs. 3 BBauG unzulässig, so kommt es nicht darauf an, worauf eine Versagung der Genehmigung gestützt wird (Urteil des Senats vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84
    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - (Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 2) ab.
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76

    Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84
    Ob die Beschwerde (Beschwerdeschrift S. 7) auch eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 23.76 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 67) geltend machen will, kann offenbleiben; das Berufungsurteil weicht von dieser Entscheidung nämlich nicht ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht die Vorschrift als Annex zum Wohnen eine Kleintierhaltung nur dann, wenn sie in dem betreffenden Gebiet üblich und ungefährlich ist, den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbeschäftigung nicht sprengt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 20.84 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 99 u. Beschl. v. 15.10.1993 - 4 B 165.93 - BRS 55 Nr. 51 = PBauE § 14 BauNVO Nr. 5) und die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung zu- und untergeordnet ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - 4 C 6.75 - Buchholz a.a.O. § 29 BBauG Nr. 19 = PBauE § 29 BauGB Nr. 4).
  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 322/15

    Taubenschlag zur Haltung von 100 Tauben im reinen Wohngebiet unzulässig

    Dieser Umstand ist auch von der Verkehrsüblichkeit abhängig, die lokal oder regional unterschiedlich sein kann (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Januar 1999 - 4 B 131/98 -, NVwZ-RR 1999, 426 und vom 5. März 1984 - 4 B 20/84 -, NVwZ 1984, 647).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 8 S 2711/19

    Bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen nicht gewerbliche Kleintierhaltung auf

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ermöglicht die Vorschrift als Annex zum Wohnen eine Kleintierhaltung allerdings nur, wenn sie in dem betreffenden Gebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 05.03.1984 - 4 B 20.84 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 99 und vom 15.10.1993 - 4 B 165.93 -, BRS 55 Nr. 51, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1998 - 5 S 989/96 -, BRS 60 Nr. 65; OVG NRW, Beschluss vom 08.01.2014 - 2 B 1196/13 -, NVwZ-RR 2014, 376, juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 28.04.2016 - 9 CS 15.2118 -, NVwZ-RR 2016, 572, juris Rn. 17 f.).
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